
Was ist der Teilfreistellungsbeitrag?
Der Teilfreistellungsbeitrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der es Anlegern ermöglicht, einen Teil ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu behalten. In Deutschland beträgt der allgemeine Steuersatz für Kapitalerträge 25%. Der Teilfreistellungsbeitrag stellt sicher, dass ein Teil dieser Erträge steuerfrei bleibt.
Wie wirkt sich der Teilfreistellungsbeitrag auf ETF‘s aus?
Wenn ein ETF zu mindestens 50% aus Aktien besteht, können Anleger von der Regelung des Teilfreistellungsbeitrags profitieren. Dies bedeutet, dass 30% der erzielten Gewinne steuerfrei bleiben. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nur 70% der Gewinne der Kapitalertragssteuer unterliegen.
Beispiel
Angenommen, ein Anleger erzielt mit einem ETF-Geschäft Gewinne in Höhe von 10.000 Euro. Da der ETF zu mehr als 50% aus Aktien besteht, bleiben gemäß der Teilfreistellungsregelung 30% der Gewinne steuerfrei. Dies bedeutet, dass nur 70% der Gewinne der Kapitalertragssteuer unterliegen.
Berechnung mit den Freistellungsbeitrag:
70% von 10.000 Euro = 7.000 Euro
25% (Kapitalertragssteuer) * 7.000 Euro = 1.750 Euro
Berechnung ohne den Teilfreistellungsbeitrag:
100% von 10.000 Euro = 10.000 Euro
Die Kapitalertragssteuer beträgt 25%. Daher beträgt die Steuer auf die steuerpflichtigen 70% der Gewinne.
25% (Kapitalertragssteuer) * von 10.000 Euro = 2.500 Euro
Fazit
Der Teilfreistellungsbeitrag ist eine wichtige steuerliche Regelung, die Anlegern von ETF‘s eine erhebliche steuerliche Erleichterung bietet, insbesondere wenn der ETF zu mindestens 50% aus Aktien besteht. Durch die Möglichkeit, einen Teil ihrer Gewinne steuerfrei zu behalten, können Anleger ihre Rendite maximieren und langfristig von ihren Investitionen profitieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass steuerliche Bestimmungen sich ändern können und individuelle steuerliche Situationen variieren können. Daher ist es ratsam, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater zu wenden.