
Wer ein Unternehmen führt, begegnet unweigerlich zwei zentralen Begriffen im Finanz- und Steuerbereich: Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer-Voranmeldung. Beide Prozesse haben direkten Einfluss auf:
die Liquidität deines Unternehmens
deine persönliche Steuerlast
die strategische Unternehmensentwicklung
und letztlich auf deine eigene Auszahlung
Insbesondere im Jahr 2025 – geprägt von neuen Digitalvorgaben, steigenden Steuerprüfungen und wachsenden Anforderungen an Unternehmer – ist es essenziell, den Unterschied zwischen Gewinn, Entnahme und Steuerschuld zu verstehen.
Viele Selbstständige wissen, was sie einnehmen. Aber nicht, was sie wirklich „behalten“ dürfen.
In diesem Artikel erfährst du praxisnah, wie du Gewinnausschüttungen optimal vorbereitest, wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung funktioniert und welche rechtlichen sowie steuerlichen Fallstricke du kennen solltest.

Eine Gewinnausschüttung ist die Auszahlung des Jahresüberschusses eines Unternehmens an dessen Gesellschafter – meist in Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG.
Wichtig: Es wird nicht einfach „Geld vom Firmenkonto“ ausgezahlt. Zuerst muss der Jahresabschluss erstellt, der Gewinn festgestellt und durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Erst danach darf ausgeschüttet werden.
Formell umfasst eine Gewinnausschüttung:
Erstellung des Jahresabschlusses
Feststellung des Bilanzgewinns
Gesellschafterbeschluss über die Verwendung des Gewinns
Auszahlung an die Gesellschafter
Nur Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) dürfen formell eine Gewinnausschüttung vornehmen. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (GbR, OHG) gibt es keine „Ausschüttung“ im klassischen Sinne – hier werden Gewinne direkt dem Inhaber zugerechnet.
Zeitpunkt: Eine Ausschüttung darf erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen – also nicht unterjährig ohne Beschluss.
Ausnahme: Die sogenannte „vorausgezahlte Gewinnausschüttung“, wenn vertraglich geregelt.
Für die Besteuerung gilt das sogenannte Teileinkünfteverfahren (bei Beteiligung ≥ 25 %) oder die Abgeltungsteuer (25 % pauschal, ggf. zzgl. Soli & Kirchensteuer).
Beispiel:
Du erhältst 10.000 € Gewinnausschüttung
Darauf fallen 25 % Abgeltungsteuer an → 2.500 €
Netto bleiben dir 7.500 € zur freien Verfügung
Du kannst auch das Teileinkünfteverfahren nutzen – dann sind 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig, aber auch Werbungskosten teilweise abziehbar. Diese Variante lohnt sich bei hohem persönlichen Steuersatz.
Viele Unternehmer – gerade in der Gründungsphase – verwechseln diese Begriffe. Dabei ist die Unterscheidung entscheidend für die Buchhaltung, Steuer und Liquiditätsplanung:
Entnahme
→ Auszahlung an Inhaber (bei Einzelunternehmen)
Gewinnausschüttung
→ Auszahlung an Gesellschafter nach Beschluss
Die meisten Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Leistungen auszuweisen und regelmäßig an das Finanzamt abzuführen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Durchlaufsteuer – du erhebst sie von deinen Kunden und reichst sie weiter.
Nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon befreit – sofern sie unter der Umsatzgrenze von derzeit 25.000 € bleiben.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung dient dazu, dem Finanzamt regelmäßig einen Überblick über:
vereinnahmte Umsatzsteuer (Ausgangsrechnungen)
gezahlte Vorsteuer (Eingangsrechnungen)
die Differenz, also die Zahllast oder den Erstattungsbetrag zu geben
Die Voranmeldung ist eine vorgelagerte Steuererklärung – sie wird monatlich oder vierteljährlich fällig und elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht.
Die Häufigkeit der Umsatzsteuer-Voranmeldung hängt vom Umsatzsteueraufkommen im Vorjahr ab:
unter 1.000 €
→ keine Voranmeldung nötig (nur Jahreserklärung)
1.000-7.500 €
→ vierteljährlich
Gründer: Müssen im ersten und zweiten Jahr nach Gründung in der Regel monatlich melden, unabhängig vom Umsatz.
Bei der elektronischen Übermittlung gibst du folgende Posten an:
Nettoumsätze nach Steuersätzen (z. B. 19 %, 7 %)
Umsatzsteuer auf diese Umsätze
Abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
Innergemeinschaftliche Lieferungen
Reverse-Charge-Sachverhalte
Ggf. Differenzbesteuerung, Drittlandsgeschäfte
Das Ergebnis: Entweder du musst zahlen – oder bekommst Geld zurück.
Ein falscher Klick oder ein vergessener Beleg kann schnell teuer werden. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Falsche Steuersätze (z. B. 19 % statt 7 %)
Nicht geltend gemachte Vorsteuer
Versäumte Abgabefristen (bis zum 10. des Folgemonats)
Rechnungen aus dem EU-Ausland falsch behandelt
Fehlende Belegprüfung bei Vorsteuerabzug
Wer regelmäßig Fehler macht, riskiert nicht nur Nachzahlungen – sondern auch eine Betriebsprüfung.
Nutze ein Buchhaltungsprogramm mit Schnittstelle zu ELSTER
Erfasse Belege zeitnah und prüfe auf formale Korrektheit
Trenne klar private und betriebliche Ausgaben
Behalte Fristen im Blick – ggf. über einen Steuerberater
Auch wenn Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer-Voranmeldung auf den ersten Blick zwei getrennte steuerliche Prozesse sind, wirken sie im unternehmerischen Alltag direkt aufeinander ein. Warum? Weil sie beide mit dem Finanzfluss deines Unternehmens verbunden sind – und daher eine koordinierte Planung erfordern.
Viele Unternehmer machen den Fehler, vom Bankguthaben auf die Ertragslage zu schließen. Doch selbst wenn dein Konto voll ist, kann das täuschen – etwa durch:
noch offene Steuerverpflichtungen (z. B. Umsatzsteuer)
Rückstellungen oder noch nicht abgerechnete Ausgaben
Einmalzahlungen oder Vorauszahlungen
Beispiel:
Deine GmbH erzielt in Q1 einen Überschuss von 50.000 €, der Großteil stammt aus Kundenrechnungen mit 19 % Umsatzsteuer. Diese musst du aber noch abführen. Willst du jetzt 50.000 € ausschütten, droht eine Unterdeckung, wenn die Steuer fällig wird.
Eine saubere Buchhaltung und korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind Voraussetzung dafür, den tatsächlichen Gewinn zu ermitteln. Denn erst, wenn:
alle Rechnungen verbucht
alle Vorsteuerbeträge gegengeprüft
alle Rückstellungen gebildet
sind, kann ein belastbarer Jahresabschluss erstellt werden – und damit auch der tatsächliche Bilanzgewinn festgestellt werden.
Das bedeutet: Umsatzsteuer-Voranmeldungen beeinflussen indirekt, ob und wie viel du ausschütten darfst.
Unternehmerin Lara betreibt eine GmbH, die digitale Dienstleistungen verkauft. Im Laufe des Jahres hat sie Einnahmen in Höhe von 300.000 € erzielt. Darin enthalten: 19 % Umsatzsteuer = 47.900 €.
Sie rechnet intern mit einem Gewinn von ca. 120.000 €, will sich zum Jahresende 50.000 € ausschütten.
Was muss sie beachten?
Zuerst prüft sie, ob alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen korrekt abgegeben wurden
Sie wartet auf die Erstellung des Jahresabschlusses
Erst nach Feststellung des Bilanzgewinns beantragt sie eine Ausschüttung in Höhe von 50.000 €
Sie kalkuliert auch die persönliche Steuerlast auf die Gewinnausschüttung
So vermeidet sie Liquiditätsengpässe und Nachzahlungen an das Finanzamt.
Besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist der steuerliche Überblick oft lückenhaft – hier lohnt sich die enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberater:
Bewertung, ob eine Ausschüttung sinnvoll ist
Optimierung der Versteuerung (z. B. Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungsteuer)
Planung der Umsatzsteuerzahlungen in Zusammenhang mit Gewinnen
Vermeidung von Doppelbesteuerung oder unvorteilhaften Konstellationen
Die Themen Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer-Voranmeldung gehören zu den zentralen Herausforderungen für Unternehmer und Selbstständige in Deutschland. Beide Prozesse greifen direkt in die Liquidität, die Steuerpflicht und die strategische Unternehmensführung ein.
Wer als Unternehmer in 2025 nachhaltig arbeiten möchte, sollte:
die rechtlichen Grundlagen beider Prozesse genau kennen
verstehen, wie sich Umsatzsteuerpflichten auf den Cashflow auswirken
den richtigen Zeitpunkt für Ausschüttungen strategisch wählen
in jedem Fall auf eine präzise Buchhaltung und Steuerberatung setzen
Nur wer weiß, was ihm wirklich gehört – und was dem Finanzamt – trifft kluge Entscheidungen für Wachstum und Sicherheit.
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