
Die Entscheidung zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen ist für Gründer eine der wichtigsten überhaupt – nicht nur aus rechtlicher, sondern vor allem aus steuerlicher Sicht. Die Unterschiede der Besteuerung beeinflussen maßgeblich deinen Gewinn, deine Liquidität und deine strategische Planung.
Während ein Einzelunternehmen mit vergleichsweise einfachen Mitteln gegründet ist und eher pauschal besteuert wird, bietet die GmbH viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – verlangt im Gegenzug aber auch eine höhere buchhalterische Sorgfalt und formale Strukturen.
In diesem Artikel zeigen wir dir detailliert, welche steuerlichen Unterschiede dich bei beiden Rechtsformen erwarten, wie sie sich auf deinen Gewinn und deine Steuerlast auswirken und worauf du unbedingt achten solltest.

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Es ist unkompliziert, günstig und schnell zu gründen. Wer ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich tätig ist, agiert automatisch als Einzelunternehmer – ohne Notar oder Gesellschaftsvertrag.
Wichtige Merkmale:
Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen
Keine Einlagepflicht
Buchführungspflicht ab 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich
Steuerpflichtig auf den Gesamtgewinn (Einkommensteuer)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Sie ist eine eigenständige juristische Person und benötigt:
Einen Gesellschaftsvertrag
Eine Mindeststammeinlage von 25.000 €
Die Eintragung ins Handelsregister
Doppelte Buchführung und Bilanzierung
Anders als beim Einzelunternehmen wird hier nicht der Unternehmer, sondern die Gesellschaft selbst besteuert. Entnahmen (z. B. Gehalt, Dividenden) sind gesondert zu versteuern.
Der zentrale Unterschied zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen liegt in der Art der Besteuerung. Während das Einzelunternehmen dem Einkommensteuerrecht unterliegt, fällt bei der GmbH vor allem die Körperschaftsteuer ins Gewicht. Hinzu kommen Unterschiede bei der Gewerbesteuer und bei der Art der Gewinnverwendung.
Einzelunternehmer versteuern ihren Gewinn direkt über die Einkommensteuer – und zwar mit ihrem persönlichen Steuersatz. Das bedeutet:
Steuerpflichtig ist der gesamte Unternehmensgewinn
Es gelten die progressiven Steuersätze von aktuell 14–45 %
Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer
Gewinn = Einnahmen – Ausgaben (EÜR oder Bilanz bei Überschreitung der Schwellenwerte)
Für viele Selbstständige bedeutet das: Je erfolgreicher sie sind, desto höher ist ihre Steuerlast – bis zum Spitzensteuersatz.
Die GmbH als juristische Person zahlt keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer:
Einheitlicher Steuersatz von 15 % auf den zu versteuernden Gewinn
Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer
Effektive Steuerlast: ca. 15,825 %
Diese Steuer betrifft den Gewinn der Gesellschaft – unabhängig davon, ob er an die Gesellschafter ausgeschüttet wird oder nicht.
Sowohl GmbHs als auch Einzelunternehmen müssen Gewerbesteuer zahlen – allerdings mit Unterschieden.
Einzelunternehmen - 24.500 € Freibetrag und teilweise Anrechnung auf die Einkommenssteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Bei der GmbH kannst du entscheiden, ob du den Gewinn ausschüttest oder im Unternehmen belässt. Das hat steuerliche Auswirkungen:
Nicht ausgeschüttete Gewinne bleiben mit ca. 30 % Gesamtsteuerbelastung im Unternehmen
Ausgeschüttete Gewinne unterliegen zusätzlich der Abgeltungsteuer (25 %) oder Teileinkünfteverfahren
Beim Einzelunternehmen hingegen unterliegt der komplette Gewinn automatisch der Einkommensteuer – unabhängig davon, ob er privat verwendet oder im Betrieb belassen wird.
Die Wahl der Rechtsform kann nicht nur steuerlich gravierende Unterschiede machen – sie bietet auch Potenzial zur Gestaltung und Optimierung. Hier zeigen sich die echten Unterschiede der Besteuerung, die sich auf dein Nettoeinkommen auswirken können.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst du dir ein Gehalt auszahlen, das als Betriebsausgabe der GmbH gilt – und somit den zu versteuernden Gewinn mindert.
Das bedeutet:
GmbH zahlt weniger Körperschaftsteuer
Du versteuerst das Gehalt über deine Einkommensteuer
Sozialversicherungspflicht kann bestehen (abhängig von der Struktur)
Mit cleverer Gehalts- und Bonusgestaltung lassen sich steuerliche Vorteile gezielt ausschöpfen.
Ein großer Vorteil der GmbH: Gewinne, die im Unternehmen bleiben (thesauriert werden), werden geringer besteuert als ausgeschüttete Gewinne.
Beispiel:
100.000 € Gewinn
GmbH zahlt ca. 30.000 € Steuern (KSt, GewSt)
70.000 € verbleiben zur Reinvestition
Beim Einzelunternehmen wären fast 45.000 € Steuern denkbar – je nach persönlichem Steuersatz. Damit bleibt weniger Kapital für Investitionen.
Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen
Geringere Steuerlast bei Reinvestition
Professionelleres Auftreten bei Kunden & Investoren
Flexible Gehaltsgestaltung
Höherer Gründungsaufwand (Notar, Stammkapital)
Doppelte Besteuerung bei Ausschüttung
Pflicht zur Bilanzierung
Schneller & günstiger Start
Weniger Bürokratie
Keine doppelte Besteuerung
Volle Haftung mit Privatvermögen
Höhere Steuerlast bei hohem Gewinn
Geringere Flexibilität in der Gestaltung
Du startest allein, ohne großes Startkapital
Du willst schnell und unkompliziert starten
Du brauchst keine externe Finanzierung
Du möchtest dein Privatvermögen schützen
Dein Geschäftsmodell bringt hohe Umsätze & Gewinne
Du planst Reinvestitionen oder Beteiligungen
Du willst professionelle Strukturen und Wirkung
Die Unterschiede der Besteuerung zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen sind erheblich – und wirken sich langfristig auf deinen finanziellen Erfolg aus. Während das Einzelunternehmen durch Einfachheit punktet, bietet die GmbH gerade bei höheren Gewinnen und Investitionsplänen strategische Vorteile.
Wichtig: Die steuerliche Belastung ist nur ein Kriterium. Auch Haftung, Außenwirkung, Wachstumspotenzial und Strukturierungsmöglichkeiten sollten berücksichtigt werden. Wer die optimale Kombination aus Sicherheit, Effizienz und Steueroptimierung sucht, kommt um eine professionelle Analyse nicht herum.
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