18. Februar 2024

Unterschiede der Besteuerung einer GmbH und eines Einzelunternehmens

Unterschiede der Besteuerung - GmbH vs. Einzelunternehmen? Entdecke alle Vor- und Nachteile für deine Unternehmensgründung im Vergleich.
Unterschied der Besteuerung einer GmbH und eines Einzelunternehmens

Einleitung – Warum die Wahl der Rechtsform steuerlich entscheidend ist

Die Entscheidung zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen ist für Gründer eine der wichtigsten überhaupt – nicht nur aus rechtlicher, sondern vor allem aus steuerlicher Sicht. Die Unterschiede der Besteuerung beeinflussen maßgeblich deinen Gewinn, deine Liquidität und deine strategische Planung.

Während ein Einzelunternehmen mit vergleichsweise einfachen Mitteln gegründet ist und eher pauschal besteuert wird, bietet die GmbH viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten – verlangt im Gegenzug aber auch eine höhere buchhalterische Sorgfalt und formale Strukturen.

In diesem Artikel zeigen wir dir detailliert, welche steuerlichen Unterschiede dich bei beiden Rechtsformen erwarten, wie sie sich auf deinen Gewinn und deine Steuerlast auswirken und worauf du unbedingt achten solltest.

Unterschied der Besteuerung

Grundstruktur beider Rechtsformen – Was steckt hinter GmbH und Einzelunternehmen?

Das Einzelunternehmen – unkompliziert starten, schnell steuerpflichtig

Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform in Deutschland. Es ist unkompliziert, günstig und schnell zu gründen. Wer ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich tätig ist, agiert automatisch als Einzelunternehmer – ohne Notar oder Gesellschaftsvertrag.

Wichtige Merkmale:

  • Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen

  • Keine Einlagepflicht

  • Buchführungspflicht ab 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich

  • Steuerpflichtig auf den Gesamtgewinn (Einkommensteuer)

Die GmbH – eigene Rechtspersönlichkeit mit komplexer Besteuerung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Sie ist eine eigenständige juristische Person und benötigt:

  • Einen Gesellschaftsvertrag

  • Eine Mindeststammeinlage von 25.000 €

  • Die Eintragung ins Handelsregister

  • Doppelte Buchführung und Bilanzierung

Anders als beim Einzelunternehmen wird hier nicht der Unternehmer, sondern die Gesellschaft selbst besteuert. Entnahmen (z. B. Gehalt, Dividenden) sind gesondert zu versteuern.

Die wichtigsten Steuerarten im Vergleich – GmbH vs. Einzelunternehmen

Der zentrale Unterschied zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen liegt in der Art der Besteuerung. Während das Einzelunternehmen dem Einkommensteuerrecht unterliegt, fällt bei der GmbH vor allem die Körperschaftsteuer ins Gewicht. Hinzu kommen Unterschiede bei der Gewerbesteuer und bei der Art der Gewinnverwendung.

Einkommensteuer – nur beim Einzelunternehmer relevant

Einzelunternehmer versteuern ihren Gewinn direkt über die Einkommensteuer – und zwar mit ihrem persönlichen Steuersatz. Das bedeutet:

  • Steuerpflichtig ist der gesamte Unternehmensgewinn

  • Es gelten die progressiven Steuersätze von aktuell 14–45 %

  • Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer

  • Gewinn = Einnahmen – Ausgaben (EÜR oder Bilanz bei Überschreitung der Schwellenwerte)

Für viele Selbstständige bedeutet das: Je erfolgreicher sie sind, desto höher ist ihre Steuerlast – bis zum Spitzensteuersatz.

Körperschaftsteuer – die „Einkommensteuer der GmbH“

Die GmbH als juristische Person zahlt keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer:

  • Einheitlicher Steuersatz von 15 % auf den zu versteuernden Gewinn

  • Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer

  • Effektive Steuerlast: ca. 15,825 %

Diese Steuer betrifft den Gewinn der Gesellschaft – unabhängig davon, ob er an die Gesellschafter ausgeschüttet wird oder nicht.

Gewerbesteuer – Pflicht für beide, aber unterschiedlich wirkend

Sowohl GmbHs als auch Einzelunternehmen müssen Gewerbesteuer zahlen – allerdings mit Unterschieden.

  • Einzelunternehmen - 24.500 € Freibetrag und teilweise Anrechnung auf die Einkommenssteuer

  • GmbH - Kein Freibetrag und keine Anrechnung auf die Einkommenssteuer möglich

Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.

Thesaurierung vs. Ausschüttung – Gewinn im Unternehmen lassen?

Bei der GmbH kannst du entscheiden, ob du den Gewinn ausschüttest oder im Unternehmen belässt. Das hat steuerliche Auswirkungen:

  • Nicht ausgeschüttete Gewinne bleiben mit ca. 30 % Gesamtsteuerbelastung im Unternehmen

  • Ausgeschüttete Gewinne unterliegen zusätzlich der Abgeltungsteuer (25 %) oder Teileinkünfteverfahren

Beim Einzelunternehmen hingegen unterliegt der komplette Gewinn automatisch der Einkommensteuer – unabhängig davon, ob er privat verwendet oder im Betrieb belassen wird.

Gestaltungsmöglichkeiten & Steuerstrategien – Wo ist Sparpotenzial?

Die Wahl der Rechtsform kann nicht nur steuerlich gravierende Unterschiede machen – sie bietet auch Potenzial zur Gestaltung und Optimierung. Hier zeigen sich die echten Unterschiede der Besteuerung, die sich auf dein Nettoeinkommen auswirken können.

Gehaltsgestaltung bei der GmbH

Als Gesellschafter-Geschäftsführer kannst du dir ein Gehalt auszahlen, das als Betriebsausgabe der GmbH gilt – und somit den zu versteuernden Gewinn mindert.

Das bedeutet:

  • GmbH zahlt weniger Körperschaftsteuer

  • Du versteuerst das Gehalt über deine Einkommensteuer

  • Sozialversicherungspflicht kann bestehen (abhängig von der Struktur)

Mit cleverer Gehalts- und Bonusgestaltung lassen sich steuerliche Vorteile gezielt ausschöpfen.

Reinvestitionen im Unternehmen

Ein großer Vorteil der GmbH: Gewinne, die im Unternehmen bleiben (thesauriert werden), werden geringer besteuert als ausgeschüttete Gewinne.

Beispiel:

  • 100.000 € Gewinn

  • GmbH zahlt ca. 30.000 € Steuern (KSt, GewSt)

  • 70.000 € verbleiben zur Reinvestition

Beim Einzelunternehmen wären fast 45.000 € Steuern denkbar – je nach persönlichem Steuersatz. Damit bleibt weniger Kapital für Investitionen.

Vor- und Nachteile im Überblick

✅ Vorteile GmbH:

  • Haftungsbeschränkung auf Gesellschaftsvermögen

  • Geringere Steuerlast bei Reinvestition

  • Professionelleres Auftreten bei Kunden & Investoren

  • Flexible Gehaltsgestaltung

❌ Nachteile GmbH:

  • Höherer Gründungsaufwand (Notar, Stammkapital)

  • Doppelte Besteuerung bei Ausschüttung

  • Pflicht zur Bilanzierung

✅ Vorteile Einzelunternehmen:

  • Schneller & günstiger Start

  • Weniger Bürokratie

  • Keine doppelte Besteuerung

❌ Nachteile Einzelunternehmen:

  • Volle Haftung mit Privatvermögen

  • Höhere Steuerlast bei hohem Gewinn

  • Geringere Flexibilität in der Gestaltung

Empfehlungen für Gründer – Welche Form passt zu wem?

Für wen eignet sich das Einzelunternehmen?

  • Du startest allein, ohne großes Startkapital

  • Du willst schnell und unkompliziert starten

  • Du brauchst keine externe Finanzierung

Für wen ist die GmbH die bessere Wahl?

  • Du möchtest dein Privatvermögen schützen

  • Dein Geschäftsmodell bringt hohe Umsätze & Gewinne

  • Du planst Reinvestitionen oder Beteiligungen

  • Du willst professionelle Strukturen und Wirkung

🧠 Fazit – Rechtsformwahl mit Weitblick treffen

Die Unterschiede der Besteuerung zwischen einer GmbH und einem Einzelunternehmen sind erheblich – und wirken sich langfristig auf deinen finanziellen Erfolg aus. Während das Einzelunternehmen durch Einfachheit punktet, bietet die GmbH gerade bei höheren Gewinnen und Investitionsplänen strategische Vorteile.

Wichtig: Die steuerliche Belastung ist nur ein Kriterium. Auch Haftung, Außenwirkung, Wachstumspotenzial und Strukturierungsmöglichkeiten sollten berücksichtigt werden. Wer die optimale Kombination aus Sicherheit, Effizienz und Steueroptimierung sucht, kommt um eine professionelle Analyse nicht herum.

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