
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
1. Einkommen als Grundlage
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen des Versicherten. Dieses bildet die Bemessungsgrundlage für den Beitragssatz, der aktuell bei 14,6 % des Bruttoeinkommens liegt. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte.
2. Zusatzbeitrag
Die meisten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag, der einkommensunabhängig ist. Dieser beträgt aktuell durchschnittlich zwischen 1,0% und 2,7% wird ebenfalls hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
3. Mindest- und Höchstbeiträge
Es existieren Mindest- und Höchstbeiträge. Das bedeutet, dass das Einkommen nur bis zu einer gewissen Obergrenze für die Berechnung herangezogen wird. Das minimale Einkommen, das in die Berechnung einfließt, ist gesetzlich festgelegt.
4. Familienversicherung
Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei in der Familienversicherung mitversichert sein.
Wann lohnt sich die private Krankenversicherung (PKV)?
1. Berufsstatus und Einkommen
In der Regel können sich Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) für die private Krankenversicherung entscheiden.
2. Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Krankenversicherung wechseln.
3. Höhere Leistungen
Die private Krankenversicherung bietet oft höhere Leistungen und individuellere Tarife, die den persönlichen Bedürfnissen besser entsprechen können.
4. Altersrückstellungen
In der PKV werden Altersrückstellungen gebildet, die im Alter zu stabilen Beiträgen führen können.
Fazit
Der Wechsel in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein. Insgesamt hängt die Entscheidung für die gesetzliche oder private Krankenversicherung von individuellen Faktoren ab. Es empfiehlt sich, eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen und die persönliche Situation sorgfältig zu analysieren.