2. Januar 2024

Als Privatperson mehrere Einzelunternehmen haben

Darf man als Privatperson mehrere Einzelunternehmen führen? Erfahre alles über rechtliche Grundlagen, Risiken und smarte Alternativen.
Als Privatperson mehrere Einzelunternehmen haben

Einleitung – Warum immer mehr Menschen unternehmerisch mehrfach durchstarten

In einer Zeit, in der Selbstständigkeit und unternehmerische Vielfalt zunehmend an Bedeutung gewinnen, fragen sich viele Gründer: Kann ich als Privatperson mehrere Einzelunternehmen gleichzeitig führen?

Die kurze Antwort: Es ist möglich – aber mit Einschränkungen, rechtlichen Besonderheiten und steuerlichen Fallstricken.

In diesem Blogartikel erfährst du:

  • was ein Einzelunternehmen rechtlich bedeutet

  • wie du mehrere Geschäftsfelder als Einzelperson parallel betreiben kannst

  • welche Alternativen es zu mehreren Einzelunternehmen gibt

  • und wie du steuerliche sowie organisatorische Risiken vermeidest

Gerade in der Welt von digitalen Geschäftsmodellen, Freelancing, E-Commerce und Beratungsangeboten ist die Kombination mehrerer Tätigkeiten verlockend – doch sie erfordert strukturiertes Vorgehen.

Einzelunternehmen

Was ist ein Einzelunternehmen? – Definition & rechtliche Einordnung

Grundprinzip des Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensgründung in Deutschland. Es liegt immer dann vor, wenn eine natürliche Person selbstständig eine gewerbliche, freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt – ohne weitere Gesellschafter oder Partner.

Merkmale:

  • Kein Mindestkapital nötig

  • Keine Eintragung ins Handelsregister notwendig (außer bei Kaufleuten)

  • Volle Haftung mit dem gesamten Privatvermögen

  • Einfache Buchführungspflichten (bis zu bestimmten Umsatzgrenzen)

Einzelunternehmen sind besonders bei Freiberuflern, Kreativen, Coaches, Online-Händlern oder Handwerkern beliebt – weil sie schnell, unkompliziert und kostengünstig gegründet werden können.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Grundsätzlich kannst du in einem Einzelunternehmen verschiedene Tätigkeiten bündeln, solange sie sich in einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zusammenhang befinden.

Beispiele:

  • Als Texter bietest du auch Korrektorat an

  • Als Coach gibst du zusätzlich Onlinekurse

  • Als Fotograf vermietest du Ausrüstung

Problematisch wird es, wenn völlig unterschiedliche Geschäftszweige aufeinandertreffen – etwa:

  • Du betreibst gleichzeitig eine Yoga-Schule und einen Online-Shop für KFZ-Zubehör

Hier stellt sich schnell die Frage: Ein Betrieb – oder zwei?

Wann gilt eine Tätigkeit als eigenständig?

Ein zweites Einzelunternehmen kannst du als Privatperson formal nicht gründen – denn das Konstrukt „Einzelunternehmen“ bezieht sich auf die Person selbst. Du kannst jedoch:

  • mehrere Tätigkeiten unter einer Steuernummer ausüben

  • oder die Tätigkeiten in organisatorisch getrennten Betrieben führen – steuerlich dann als „mehrere Betriebsstätten“

Das Finanzamt entscheidet auf Basis von:

  • wirtschaftlicher Eigenständigkeit der Tätigkeiten

  • separater Buchführung

  • getrennter Kundenstruktur

  • eigenständiger Gewinnerzielungsabsicht

Ob du mehrere Einzelunternehmen „haben darfst“, hängt also nicht von der Zahl der Gewerbescheine, sondern von der wirtschaftlichen und steuerlichen Trennung ab.

Mehrere Tätigkeiten als Einzelunternehmer – So funktioniert es in der Praxis

Auch wenn du formal nur ein Einzelunternehmen als Privatperson führen kannst, hast du dennoch die Möglichkeit, mehrere Tätigkeiten innerhalb deiner Selbstständigkeit anzubieten. Wichtig ist dabei die richtige Strukturierung – insbesondere gegenüber dem Finanzamt und der Gewerbebehörde.

Gewerbeanmeldung – Was ist erlaubt?

Bei der Anmeldung deines Gewerbes gibst du an, welche Tätigkeit du ausübst. Dabei kannst du:

  • eine konkrete Haupttätigkeit angeben

  • und ergänzend Nebentätigkeiten eintragen lassen

  • oder bei Bedarf weitere Tätigkeiten nachmelden

Beispiel:
Du meldest dein Gewerbe als „Online-Marketing-Berater“ an, möchtest aber später auch digitale Produkte über einen Webshop verkaufen. Dann meldest du die zusätzliche Tätigkeit beim Gewerbeamt nach.

Jede wesentliche Änderung deiner unternehmerischen Tätigkeit sollte dem Gewerbeamt gemeldet werden – auch wenn du dieselbe Steuernummer behältst.

Eine oder mehrere Einnahmen-Überschuss-Rechnungen?

Auch steuerlich kannst du mehrere Tätigkeiten aus einem Einzelunternehmen ausüben – jedoch musst du beachten:

  • Wenn die Tätigkeiten ähnlich oder verwandt sind, reicht eine gemeinsame Buchhaltung

  • Bei völlig getrennten Geschäftsmodellen kann das Finanzamt verlangen, dass du getrennte EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) führst

Gewinnermittlung und Steuererklärung

Für die Steuererklärung (EÜR bzw. Bilanzierung) gilt:

  • Du gibst eine Steuererklärung als natürliche Person ab

  • Unter „Anlage EÜR“ kannst du mehrere Tätigkeitsbereiche ausweisen

  • Das Finanzamt prüft, ob eine Trennung der Gewinne erforderlich ist – insbesondere bei unterschiedlicher Gewinnermittlungsmethode oder Rechtslage

Tipp:
Nutze für jede Geschäftstätigkeit eine eigene Kostenstelle oder Kontonummer in der Buchhaltung. Das erleichtert dir die Trennung von Einnahmen, Ausgaben und steuerlicher Nachvollziehbarkeit.

Umsatzsteuer – Achtung bei unterschiedlichen Tätigkeiten

Besondere Vorsicht ist bei der Umsatzsteuer geboten. Denn hier gelten unter Umständen:

  • unterschiedliche Steuersätze (19 %, 7 % oder steuerfrei)

  • abweichende Umsatzsteuerpflichten (z. B. bei Coaching vs. E-Commerce)

  • Sonderregeln für Kleinunternehmerregelung – diese gilt für alle Tätigkeiten gemeinsam

Wenn du mit einer deiner Tätigkeiten die Umsatzgrenze überschreitest, verlierst du den Kleinunternehmerstatus für dein gesamtes Einzelunternehmen.

Grenzen und Risiken bei mehreren Tätigkeiten als Einzelunternehmer

So verlockend es klingt, verschiedene Geschäftsmodelle parallel zu betreiben: Wer als Einzelperson mehrere wirtschaftlich getrennte Tätigkeiten führt, muss wissen, wo die Grenzen liegen – und welche rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Risiken drohen.

Volle Haftung mit dem Privatvermögen

Das größte Risiko beim Einzelunternehmen: die unbeschränkte Haftung. Egal wie viele Tätigkeiten du betreibst – du haftest stets persönlich, unbeschränkt und mit deinem gesamten privaten Vermögen.

Problematisch wird es vor allem, wenn du:

  • eine risikobehaftete Geschäftsidee (z. B. Produkthaftung, Lieferverträge) betreibst

  • mehrere Geschäftsmodelle vermischst

  • oder ein finanzieller Engpass in einem Bereich deine anderen Tätigkeiten mit in Gefahr bringt

Ohne Haftungsbegrenzung kann ein Fehler in einem Geschäftsbereich schnell dein gesamtes Vermögen gefährden – einschließlich deiner anderen Einkommensquellen.

Buchhaltungs- und Steueraufwand steigt deutlich

Je mehr Tätigkeiten du ausübst, desto komplexer wird deine Buchhaltung:

  • unterschiedliche Kontoauszüge, Belege und Umsatzsteuersätze

  • ggf. getrennte Buchführungssysteme oder EÜR

  • Mehraufwand bei der steuerlichen Aufbereitung (z. B. bei Mischbetrieben)

Zudem steigen mit jeder zusätzlichen Tätigkeit die:

  • Anforderungen an dein Zeitmanagement

  • Pflichten gegenüber dem Finanzamt

  • Wahrscheinlichkeit einer steuerlichen Betriebsprüfung

Gewerbe- und Berufsrechtliche Stolpersteine

In bestimmten Branchen gibt es zusätzliche Einschränkungen. Beispiele:

  • Heilberufe dürfen meist nicht mit gewerblichen Tätigkeiten kombiniert werden

  • Freiberufler verlieren ihren Status, wenn sie zu viele gewerbliche Umsätze erzielen

  • Genehmigungspflichtige Berufe (z. B. Sicherheitsgewerbe, Gastronomie) müssen klar getrennt betrieben werden

Das bedeutet: Eine falsche Kombination deiner Tätigkeiten kann zur Umschlüsselung deiner gesamten Selbstständigkeit führen – inklusive Verlust von Privilegien, steuerlichen Vereinfachungen oder sogar Bußgeldern.

Sinnvolle Alternativen zu mehreren Einzelunternehmen

Wenn du mehrere klar getrennte Geschäftsideen verwirklichen willst, gibt es rechtssichere und strategisch überlegene Alternativen:

Einzelunternehmen + GbR

Du kannst dein Einzelunternehmen behalten und für ein zweites Projekt eine GbR mit einem Partner gründen – z. B. für eine gemeinsame Agentur oder ein Beratungsangebot.

Vorteil: separate Buchhaltung und Haftungsteilung
Nachteil: GbR haftet ebenfalls mit Privatvermögen

Einzelunternehmen + Kapitalgesellschaft (z. B. UG/GmbH)

Eine beliebte Strategie: Du gründest zusätzlich eine haftungsbeschränkte UG oder GmbH für dein zweites Geschäftsmodell.

Beispiel:

  • Dein Einzelunternehmen betreibt Coaching & Beratung

  • Die UG verkauft digitale Produkte & Softwarelösungen

Vorteil: rechtlich und steuerlich sauber getrennt
Nachteil: Gründungsaufwand, Buchführungspflichten steigen

Holding-Struktur mit Mutter-GmbH

Wenn du größere Wachstumspläne hast, lohnt sich der Aufbau einer Holdingstruktur – z. B. eine GmbH, die mehrere Tochtergesellschaften (UGs oder weitere GmbHs) hält.

Diese Struktur ermöglicht:

  • klare Trennung der Geschäftszweige

  • optimale steuerliche Gestaltung

  • gezielte Risikoabsicherung

  • strukturierte Gewinnverteilung

Eine Holding bietet dir maximale Flexibilität und ist besonders für Unternehmer mit mehreren lukrativen Ideen ein starkes Fundament.

🧠 Fazit – Strategisch denken statt rechtlich stolpern

Viele Selbstständige starten mit einer Idee – und entdecken mit der Zeit neue Geschäftsmodelle, neue Märkte und neue Zielgruppen. Doch wer als Privatperson mehrere Tätigkeiten unter dem Dach eines Einzelunternehmens führen will, muss strukturiert vorgehen:

✅ Die wichtigsten Erkenntnisse:

  • Formal ist nur ein Einzelunternehmen pro Person möglich – aber mehrere Tätigkeiten unter einem Dach sind erlaubt

  • Die Tätigkeiten müssen bei Gewerbeamt und Finanzamt sauber deklariert werden

  • Bei deutlichen Unterschieden oder wachsendem Risiko: Buchhaltung trennen oder neue Rechtsform prüfen

  • Wer nicht strukturiert trennt, riskiert steuerliche Nachteile, erhöhte Haftung oder behördliche Probleme

  • Holding-, UG- oder GmbH-Strukturen bieten attraktive Alternativen für wachsende Unternehmertypen

Wer als Einzelunternehmer mehrere Ideen verwirklichen möchte, sollte vor allem eines tun: Planen wie ein Unternehmen – und nicht nur handeln wie eine Einzelperson.

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