
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie beeinflusst nicht nur die rechtliche und steuerliche Behandlung des Unternehmens, sondern auch die persönliche Haftung, die Finanzierungsmöglichkeiten und das öffentliche Auftreten. Deutschland bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsformen – vom einfachen Einzelunternehmen bis hin zur komplexen Aktiengesellschaft. In diesem Blogartikel geben wir einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Rechtsformen, ihre Voraussetzungen, Vorteile und Nachteile.
Bevor wir uns den einzelnen Rechtsformen im Detail widmen, ist es wichtig zu verstehen, warum die Wahl überhaupt so relevant ist:
Sie beeinflusst die Haftung – also ob du mit deinem Privatvermögen haftest oder nicht.
Sie hat Auswirkungen auf die Steuerpflichten und Buchführungspflichten.
Sie bestimmt das Maß an Bürokratie und Verwaltung.
Sie kann das Vertrauen von Kunden, Partnern und Investoren beeinflussen.
Ein Wechsel der Rechtsform ist später zwar möglich, jedoch oft mit Aufwand und Kosten verbunden – daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Rechtsformen auseinanderzusetzen.
Im Folgenden stellen wir dir die in Deutschland gängigsten Rechtsformen vor – inklusive kurzer Definition, Voraussetzungen sowie der wichtigsten Vor- und Nachteile.

Das Einzelunternehmen ist die einfachste und am häufigsten gewählte Rechtsform für Gründer in Deutschland. Es wird von einer einzelnen Person geführt – ohne weitere Gesellschafter.
Keine Mindesteinlage erforderlich.
Einfache Anmeldung beim Gewerbeamt.
Kein Eintrag ins Handelsregister notwendig (außer bei größerem Geschäftsbetrieb).
Schnelle und einfache Gründung.
Geringer Verwaltungsaufwand.
Volle Kontrolle über das Unternehmen.
Keine doppelte Buchführung nötig (bei kleinen Betrieben).
Unbeschränkte persönliche Haftung.
Begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten.
Alle Entscheidungen und Risiken liegen beim Gründer.
Die Kleinunternehmerregelung ist keine eigene Rechtsform, sondern ein steuerlicher Sonderstatus für Einzelunternehmer und Freiberufler nach § 19 UStG. Sie befreit von der Umsatzsteuerpflicht.
Jahresumsatz im ersten Jahr unter 25.000 Euro.
Prognostizierter Umsatz im zweiten Jahr unter 100.000 Euro.
Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen.
Vereinfachte Buchführung.
Kein Vorsteuerabzug möglich.
Geringere Akzeptanz bei Geschäftskunden.
Ein eingetragener Kaufmann ist ein Einzelunternehmer, der im Handelsregister eingetragen ist und einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb führt.
Kaufmännischer Geschäftsbetrieb.
Eintragung im Handelsregister.
Seriosität durch Handelsregistereintrag.
Möglichkeit zur Führung einer Firma (z. B. Mustermann e.K.).
Verpflichtung zur doppelten Buchführung.
Unbeschränkte persönliche Haftung.
Freiberufler sind Selbstständige in bestimmten Katalogberufen, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler, Journalisten etc.
Tätigkeit in einem „freien Beruf“ gemäß § 18 EStG.
Keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Keine Gewerbesteuerpflicht.
Einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).
Kein Handelsregistereintrag.
Eingeschränkte Berufsbilder.
Kein Vorsteuerabzug bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Die GbR ist eine einfache Rechtsform für zwei oder mehr Gründer, die gemeinsam ein Unternehmen führen wollen.
Mindestens zwei Gesellschafter.
Kein Mindestkapital notwendig.
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag empfehlenswert.
Einfache Gründung.
Flexibilität bei interner Struktur.
Geringe laufende Kosten.
Persönliche, unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter.
Kein Handelsregistereintrag = weniger Außenwirkung.
Die OHG ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Mindestens zwei Gesellschafter.
Eintragung im Handelsregister.
Kein Mindestkapital erforderlich.
Starke Außenwirkung durch Handelsregistereintrag.
Gleichberechtigte Mitbestimmung aller Gesellschafter.
Gute Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung.
Persönliche und unbeschränkte Haftung.
Aufwendigere Buchführung als bei GbR.
Konfliktpotenzial bei gleichberechtigter Geschäftsführung.
Die KG ist eine Mischform: Sie besteht aus einem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem Gesellschafter mit beschränkter Haftung (Kommanditist).
Mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist.
Eintragung im Handelsregister.
Finanzierung durch Kommanditisten möglich.
Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Einlage.
Flexibles Beteiligungsmodell.
Komplementär haftet persönlich und unbeschränkt.
Unterschiedliche Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Hier übernimmt eine GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär). Die Haftung der natürlichen Personen wird so auf das GmbH-Vermögen beschränkt.
Gründung einer GmbH als Komplementär.
Eintragung im Handelsregister.
Gesellschaftsverträge erforderlich.
Haftungsbeschränkung wie bei einer GmbH.
Steuerliche Vorteile gegenüber der klassischen GmbH.
Hohe Flexibilität für Investoren.
Doppelstruktur: Verwaltung von GmbH und KG.
Höherer Aufwand bei Gründung und Buchführung.
Die PartG ist speziell für Freiberufler gedacht, die sich zusammenschließen möchten – z. B. Anwälte, Ärzte oder Architekten.
Nur natürliche Personen (Freiberufler).
Eintragung im Partnerschaftsregister.
Keine Gewerbesteuerpflicht.
Haftungsbeschränkung bei Berufshaftpflicht.
Einfache Gründung mit PartG-Vertrag.
Nur für bestimmte Berufsgruppen möglich.
Persönliche Haftung bleibt teilweise bestehen.
Die GmbH ist eine der beliebtesten Kapitalgesellschaften in Deutschland. Sie bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung und ist besonders für wachstumsorientierte Unternehmen geeignet.
Mindestkapital: 25.000 € (12.500 € bei Gründung möglich).
Eintragung ins Handelsregister.
Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag.
Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
Hohes Vertrauen bei Kunden, Banken und Investoren.
Flexible Regelungen durch Gesellschaftervertrag.
Hoher Verwaltungsaufwand.
Doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht.
Gründungskosten durch Notar und Register.
Die UG ist die kleine Schwester der GmbH – mit einem Mindeststammkapital von nur 1 Euro. Sie eignet sich ideal für Gründer mit geringem Startkapital.
Mindestkapital: 1 Euro.
Eintragung im Handelsregister.
Rücklagepflicht: 25 % des Jahresüberschusses bis 25.000 € erreicht sind.
Sehr geringe Einstiegshürde.
Haftungsbeschränkung.
Umwandlung in GmbH jederzeit möglich.
Weniger seriöses Image als GmbH.
Strikte Rücklagenbildung.
Pflicht zur doppelten Buchführung.
Die AG ist die klassische Kapitalgesellschaft für große Unternehmen, die Kapital über Aktionäre einwerben möchten.
Mindestkapital: 50.000 €.
Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung notwendig.
Eintragung ins Handelsregister.
Zugang zu großem Kapital durch Aktienemission.
Klare Trennung von Eigentum und Geschäftsführung.
Internationale Anerkennung.
Sehr hoher Gründungsaufwand.
Umfangreiche Publikationspflichten.
Komplexe interne Strukturen.
Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine strategische Entscheidung mit langfristigen Konsequenzen. Ob du alleine startest, Partner mit ins Boot holst oder mit Investoren skalieren willst – jede Gesellschaftsform bringt ihre eigenen Chancen und Herausforderungen mit. Achte bei deiner Entscheidung auf:
Haftung und persönliche Verantwortung
Startkapital und Finanzierungsmöglichkeiten
Steuerliche Behandlung und Buchhaltung
Image und Außenwirkung
Ein fundierter Vergleich und ggf. ein Beratungsgespräch mit Steuerberater oder Gründungsberater kann dir helfen, den für dich besten Weg zu wählen.