2. Januar 2024

Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer Voranmeldung

Gewinnausschüttung & Umsatzsteuer richtig planen. So optimieren Unternehmer ihre Steuerlast, vermeiden Risiken und sichern Liquidität!
Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer Voranmeldung

Einleitung – Warum Unternehmer beide Themen verstehen müssen

Wer ein Unternehmen führt, begegnet unweigerlich zwei zentralen Begriffen im Finanz- und Steuerbereich: Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer-Voranmeldung. Beide Prozesse haben direkten Einfluss auf:

  • die Liquidität deines Unternehmens

  • deine persönliche Steuerlast

  • die strategische Unternehmensentwicklung

  • und letztlich auf deine eigene Auszahlung

Insbesondere im Jahr 2025 – geprägt von neuen Digitalvorgaben, steigenden Steuerprüfungen und wachsenden Anforderungen an Unternehmer – ist es essenziell, den Unterschied zwischen Gewinn, Entnahme und Steuerschuld zu verstehen.

Viele Selbstständige wissen, was sie einnehmen. Aber nicht, was sie wirklich „behalten“ dürfen.

In diesem Artikel erfährst du praxisnah, wie du Gewinnausschüttungen optimal vorbereitest, wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung funktioniert und welche rechtlichen sowie steuerlichen Fallstricke du kennen solltest.

Gewinnausschüttung

Was ist eine Gewinnausschüttung? – Definition, Grundlagen & Ablauf

Was genau wird ausgeschüttet?

Eine Gewinnausschüttung ist die Auszahlung des Jahresüberschusses eines Unternehmens an dessen Gesellschafter – meist in Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG.

Wichtig: Es wird nicht einfach „Geld vom Firmenkonto“ ausgezahlt. Zuerst muss der Jahresabschluss erstellt, der Gewinn festgestellt und durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Erst danach darf ausgeschüttet werden.

Formell umfasst eine Gewinnausschüttung:

  • Erstellung des Jahresabschlusses

  • Feststellung des Bilanzgewinns

  • Gesellschafterbeschluss über die Verwendung des Gewinns

  • Auszahlung an die Gesellschafter

Wer darf ausschütten – und wann?

Nur Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) dürfen formell eine Gewinnausschüttung vornehmen. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (GbR, OHG) gibt es keine „Ausschüttung“ im klassischen Sinne – hier werden Gewinne direkt dem Inhaber zugerechnet.

Zeitpunkt: Eine Ausschüttung darf erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen – also nicht unterjährig ohne Beschluss.

Ausnahme: Die sogenannte „vorausgezahlte Gewinnausschüttung“, wenn vertraglich geregelt.

Steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttung

Für die Besteuerung gilt das sogenannte Teileinkünfteverfahren (bei Beteiligung ≥ 25 %) oder die Abgeltungsteuer (25 % pauschal, ggf. zzgl. Soli & Kirchensteuer).

Beispiel:

  • Du erhältst 10.000 € Gewinnausschüttung

  • Darauf fallen 25 % Abgeltungsteuer an → 2.500 €

  • Netto bleiben dir 7.500 € zur freien Verfügung

Du kannst auch das Teileinkünfteverfahren nutzen – dann sind 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig, aber auch Werbungskosten teilweise abziehbar. Diese Variante lohnt sich bei hohem persönlichen Steuersatz.

Der Unterschied zwischen Entnahme und Gewinnausschüttung

Viele Unternehmer – gerade in der Gründungsphase – verwechseln diese Begriffe. Dabei ist die Unterscheidung entscheidend für die Buchhaltung, Steuer und Liquiditätsplanung:

  • Entnahme
    → Auszahlung an Inhaber (bei Einzelunternehmen)

  • Gewinnausschüttung
    → Auszahlung an Gesellschafter nach Beschluss

Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung? – Pflicht und Ablauf für Unternehmen

Grundlagen der Umsatzsteuerpflicht

Die meisten Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, Umsatzsteuer auf ihre Leistungen auszuweisen und regelmäßig an das Finanzamt abzuführen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Durchlaufsteuer – du erhebst sie von deinen Kunden und reichst sie weiter.

Nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind davon befreit – sofern sie unter der Umsatzgrenze von derzeit 25.000 € bleiben.

Warum eine Voranmeldung nötig ist

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung dient dazu, dem Finanzamt regelmäßig einen Überblick über:

  • vereinnahmte Umsatzsteuer (Ausgangsrechnungen)

  • gezahlte Vorsteuer (Eingangsrechnungen)

  • die Differenz, also die Zahllast oder den Erstattungsbetrag zu geben

Die Voranmeldung ist eine vorgelagerte Steuererklärung – sie wird monatlich oder vierteljährlich fällig und elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht.

Wer muss wie oft melden?

Die Häufigkeit der Umsatzsteuer-Voranmeldung hängt vom Umsatzsteueraufkommen im Vorjahr ab:

Gründer: Müssen im ersten und zweiten Jahr nach Gründung in der Regel monatlich melden, unabhängig vom Umsatz.

Was gehört in die Umsatzsteuer-Voranmeldung?

Bei der elektronischen Übermittlung gibst du folgende Posten an:

  • Nettoumsätze nach Steuersätzen (z. B. 19 %, 7 %)

  • Umsatzsteuer auf diese Umsätze

  • Abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Reverse-Charge-Sachverhalte

  • Ggf. Differenzbesteuerung, Drittlandsgeschäfte

Das Ergebnis: Entweder du musst zahlen – oder bekommst Geld zurück.

Typische Fehler bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Ein falscher Klick oder ein vergessener Beleg kann schnell teuer werden. Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Falsche Steuersätze (z. B. 19 % statt 7 %)

  • Nicht geltend gemachte Vorsteuer

  • Versäumte Abgabefristen (bis zum 10. des Folgemonats)

  • Rechnungen aus dem EU-Ausland falsch behandelt

  • Fehlende Belegprüfung bei Vorsteuerabzug

Wer regelmäßig Fehler macht, riskiert nicht nur Nachzahlungen – sondern auch eine Betriebsprüfung.

Tipps für eine fehlerfreie Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Nutze ein Buchhaltungsprogramm mit Schnittstelle zu ELSTER

  • Erfasse Belege zeitnah und prüfe auf formale Korrektheit

  • Trenne klar private und betriebliche Ausgaben

  • Behalte Fristen im Blick – ggf. über einen Steuerberater

  • Stelle sicher, dass alle Rechnungsvoraussetzungen erfüllt sind

Die Verbindung von Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer – Wo sie sich berühren

Auch wenn Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer-Voranmeldung auf den ersten Blick zwei getrennte steuerliche Prozesse sind, wirken sie im unternehmerischen Alltag direkt aufeinander ein. Warum? Weil sie beide mit dem Finanzfluss deines Unternehmens verbunden sind – und daher eine koordinierte Planung erfordern.

Cashflow ist nicht gleich Gewinn

Viele Unternehmer machen den Fehler, vom Bankguthaben auf die Ertragslage zu schließen. Doch selbst wenn dein Konto voll ist, kann das täuschen – etwa durch:

  • noch offene Steuerverpflichtungen (z. B. Umsatzsteuer)

  • Rückstellungen oder noch nicht abgerechnete Ausgaben

  • Einmalzahlungen oder Vorauszahlungen

Beispiel:
Deine GmbH erzielt in Q1 einen Überschuss von 50.000 €, der Großteil stammt aus Kundenrechnungen mit 19 % Umsatzsteuer. Diese musst du aber noch abführen. Willst du jetzt 50.000 € ausschütten, droht eine Unterdeckung, wenn die Steuer fällig wird.

Gewinnausschüttung erst nach vollständiger Vorsteuerklärung

Eine saubere Buchhaltung und korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind Voraussetzung dafür, den tatsächlichen Gewinn zu ermitteln. Denn erst, wenn:

  • alle Rechnungen verbucht

  • alle Vorsteuerbeträge gegengeprüft

  • alle Rückstellungen gebildet

sind, kann ein belastbarer Jahresabschluss erstellt werden – und damit auch der tatsächliche Bilanzgewinn festgestellt werden.

Das bedeutet: Umsatzsteuer-Voranmeldungen beeinflussen indirekt, ob und wie viel du ausschütten darfst.

Fallbeispiel – Wie du beides richtig planst

Unternehmerin Lara betreibt eine GmbH, die digitale Dienstleistungen verkauft. Im Laufe des Jahres hat sie Einnahmen in Höhe von 300.000 € erzielt. Darin enthalten: 19 % Umsatzsteuer = 47.900 €.

Sie rechnet intern mit einem Gewinn von ca. 120.000 €, will sich zum Jahresende 50.000 € ausschütten.

Was muss sie beachten?

  • Zuerst prüft sie, ob alle Umsatzsteuer-Voranmeldungen korrekt abgegeben wurden

  • Sie wartet auf die Erstellung des Jahresabschlusses

  • Erst nach Feststellung des Bilanzgewinns beantragt sie eine Ausschüttung in Höhe von 50.000 €

  • Sie kalkuliert auch die persönliche Steuerlast auf die Gewinnausschüttung

So vermeidet sie Liquiditätsengpässe und Nachzahlungen an das Finanzamt.

Warum Abstimmung mit dem Steuerberater essenziell ist

Besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist der steuerliche Überblick oft lückenhaft – hier lohnt sich die enge Zusammenarbeit mit einem Steuerberater:

  • Bewertung, ob eine Ausschüttung sinnvoll ist

  • Optimierung der Versteuerung (z. B. Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungsteuer)

  • Planung der Umsatzsteuerzahlungen in Zusammenhang mit Gewinnen

  • Vermeidung von Doppelbesteuerung oder unvorteilhaften Konstellationen

🧠 Fazit – Planung, Transparenz und Steuervorteile im Blick behalten

Die Themen Gewinnausschüttung und Umsatzsteuer-Voranmeldung gehören zu den zentralen Herausforderungen für Unternehmer und Selbstständige in Deutschland. Beide Prozesse greifen direkt in die Liquidität, die Steuerpflicht und die strategische Unternehmensführung ein.

Wer als Unternehmer in 2025 nachhaltig arbeiten möchte, sollte:

  • die rechtlichen Grundlagen beider Prozesse genau kennen

  • verstehen, wie sich Umsatzsteuerpflichten auf den Cashflow auswirken

  • den richtigen Zeitpunkt für Ausschüttungen strategisch wählen

  • in jedem Fall auf eine präzise Buchhaltung und Steuerberatung setzen

Nur wer weiß, was ihm wirklich gehört – und was dem Finanzamt – trifft kluge Entscheidungen für Wachstum und Sicherheit.

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