2. Januar 2024

Gründung einer GmbH

Wie gründet man eine GmbH? Erfahre alle Schritte von der Planung bis zur Eintragung. Inkl. Notartermin, Stammkapital, Steuern & häufige Fehler.
Gründung einer GmbH

Einleitung – Warum sich viele Gründer für die GmbH entscheiden

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland – und das aus gutem Grund: Sie bietet nicht nur eine Haftungsbegrenzung, sondern auch ein seriöses Image, rechtliche Sicherheit und vielfältige Steuervorteile.

Doch der Weg zur eigenen GmbH ist nicht ganz so einfach, wie man es sich manchmal vorstellt. Er umfasst mehrere rechtliche, organisatorische und finanzielle Schritte – von der Gesellschafterversammlung über den Notartermin bis zur Eintragung ins Handelsregister.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Welche Voraussetzungen du für eine GmbH erfüllen musst

  • Wie der Ablauf von der Idee bis zur Gründung im Detail aussieht

  • Was es rechtlich und steuerlich zu beachten gibt

  • Und welche typischen Fehler du vermeiden solltest

Eine gut vorbereitete GmbH-Gründung legt den Grundstein für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg – und schützt dich und dein Team vor Haftungsrisiken.

GmbH

Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH

Bevor du dich in den eigentlichen Gründungsprozess stürzt, solltest du wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit deine GmbH überhaupt gegründet werden kann.

Die Gesellschafter – mindestens eine Person

Für die Gründung einer GmbH ist mindestens eine natürliche oder juristische Person notwendig. Du kannst also auch als Einzelperson eine GmbH gründen – in diesem Fall spricht man von einer „Ein-Personen-GmbH“.

Alternativ kannst du die GmbH auch mit mehreren Partnern gründen. In dem Fall werden alle Mitgründer Gesellschafter und halten jeweils Anteile an der Gesellschaft.

Tipp: Vereinbare bei mehreren Gründern eine schriftliche Gesellschaftervereinbarung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Stammkapital – mindestens 25.000 Euro

Die GmbH ist eine kapitalbasierte Rechtsform. Das bedeutet: Du musst bei der Gründung ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro einbringen.

Wichtig dabei:

  • Mindestens 12.500 Euro müssen sofort eingezahlt werden

  • Die Einlage kann bar oder als Sacheinlage erfolgen (z. B. Maschinen, Fahrzeuge)

  • Das Kapital gehört danach der GmbH – nicht mehr dir privat!

Achte darauf, dass das Stammkapital bei der Eröffnung des Geschäftskontos auf einem separaten Firmenkonto landet und vom Notar nachgewiesen werden kann.

Gesellschaftsvertrag (Satzung)

Der Gesellschaftsvertrag ist das Herzstück deiner GmbH. Er regelt alle internen Abläufe, Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie organisatorische Details wie:

  • Name und Sitz der GmbH

  • Unternehmenszweck

  • Höhe und Verteilung des Stammkapitals

  • Anzahl und Aufgaben der Geschäftsführer

  • Entscheidungsfindung bei Gesellschafterversammlungen

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden – ohne ihn kann die GmbH nicht gegründet werden.

Gründung einer GmbH - Die Schritt-für-Schritt Anleitung

Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren strukturierten Etappen. Jeder Schritt ist essenziell, um eine rechtlich gültige Gesellschaft aufzubauen und operativ tätig zu werden. Hier zeigen wir dir den typischen Ablauf in klar verständlicher Reihenfolge.

Schritt 1 – Entwurf des Gesellschaftsvertrags

Bevor du zum Notar gehst, sollte ein Gesellschaftsvertrag (auch „Satzung“ genannt) entworfen werden. Dieser regelt u. a.:

  • Name und Sitz der Gesellschaft

  • Unternehmensgegenstand

  • Verteilung der Geschäftsanteile

  • Einlagen der Gesellschafter

  • Geschäftsführung und Vertretung

  • Regelungen zur Gesellschafterversammlung

Tipp: Lass den Vertragsentwurf idealerweise von einem Rechtsanwalt prüfen, besonders bei mehreren Gesellschaftern.

Schritt 2 – Notarielle Beurkundung

Der nächste Schritt ist der Gang zum Notar. Dort wird der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet – erst damit ist die GmbH „in Gründung“ (i. G.).

Im Rahmen des Notartermins:

  • Bestätigen alle Gesellschafter ihre Unterschrift

  • Wird der Geschäftsführer bestellt

  • Wird das Gründungsprotokoll erstellt

Die notarielle Beurkundung ist Pflicht – ohne sie keine rechtswirksame GmbH.

Schritt 3 – Eröffnung des Geschäftskontos

Nach dem Notartermin musst du ein Geschäftskonto auf den Namen der GmbH i. G. eröffnen. Darauf wird das Stammkapital (mind. 12.500 € als Bareinlage) eingezahlt.

  • Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus

  • Diese wird später für die Handelsregistereintragung benötigt

Einige Banken bieten Gründungskonten mit günstigen Konditionen speziell für Start-ups an.

Schritt 4 – Eintragung ins Handelsregister

Sobald das Stammkapital eingezahlt ist, reicht der Notar die Unterlagen beim Handelsregister ein (zuständig: Amtsgericht).

Folgende Dokumente werden eingereicht:

  • Beurkundeter Gesellschaftsvertrag

  • Liste der Gesellschafter

  • Geschäftsführerbestellung

  • Einzahlung des Stammkapitals

Mit der Eintragung wird aus der GmbH i. G. eine voll rechtsfähige GmbH. Du erhältst eine HRB-Nummer (Handelsregister-Nummer), unter der dein Unternehmen geführt wird.

Schritt 5 – Anmeldung beim Finanzamt

Nach der Eintragung muss sich die GmbH beim Finanzamt anmelden – meist automatisch durch Mitteilung des Handelsregisters. Dennoch solltest du dich aktiv um folgende Punkte kümmern:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen (online beim ELSTER-Portal)

  • Steuernummer beantragen

  • Anmeldung zur Umsatzsteuer (falls nötig)

  • Evtl. Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (für Geschäfte in der EU)

Sobald du eine Steuernummer hast, darfst du rechtlich korrekte Rechnungen schreiben.

Steuerliche und rechtliche Pflichten nach der Gründung

Mit der erfolgreichen Eintragung im Handelsregister ist deine GmbH rechtsfähig – doch jetzt beginnt erst der operative Alltag. Es gilt, zahlreiche gesetzliche Anforderungen und steuerliche Pflichten zu beachten.

Steuerarten für die GmbH

Die GmbH unterliegt mehreren Steuerarten:

  • Körperschaftsteuer: 15 % auf den Gewinn

  • Gewerbesteuer: je nach Gemeinde i. d. R. 10–17 %

  • Umsatzsteuer: in der Regel 19 % oder 7 %, je nach Leistung

  • Kapitalertragsteuer: 25 % auf ausgeschüttete Gewinne

Hinweis: Geschäftsführergehälter sind steuerlich Betriebsausgaben, Dividenden hingegen nicht.

Tipp: Ein Steuerberater ist für die GmbH keine Pflicht – aber stark zu empfehlen.

Pflichten der GmbH-Geschäftsführer

Als Geschäftsführer hast du eine gesetzlich verankerte Verantwortung, die du nicht auf andere übertragen kannst. Dazu zählen u. a.:

  • Führung der ordnungsgemäßen Buchhaltung

  • Abgabe von Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen

  • Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz & GuV)

  • Einreichung beim Bundesanzeiger

  • Einhaltung von Haftungsregeln und Informationspflichten

Verstößt du gegen diese Pflichten, drohen persönliche Haftung, Geldbußen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Gesellschaftsversammlung und Protokollpflicht

Die Gesellschafter müssen regelmäßig eine Gesellschaftsversammlung abhalten. Dabei werden z. B. Beschlüsse gefasst über:

  • Gewinnverwendung

  • Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern

  • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen

Alle Beschlüsse müssen schriftlich protokolliert und ggf. beim Handelsregister angezeigt werden.

Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung – und wie du sie vermeidest

Viele Gründer scheitern nicht an der Idee, sondern an der Umsetzung. Die Gründung einer GmbH ist komplex und bietet viele Fallstricke – die du mit der richtigen Vorbereitung ganz einfach vermeiden kannst.

Typische Stolperfallen

  1. Unvollständiger Gesellschaftsvertrag
    → Achte auf klare Regelungen zur Geschäftsführung, Gesellschafterwechsel und Gewinnverteilung.

  2. Fehlende Einzahlung des Stammkapitals
    → Mindestens 12.500 € müssen vor der Eintragung ins Handelsregister nachweislich eingezahlt sein.

  3. Keine professionelle Buchhaltung
    → Ohne strukturierte Buchhaltung drohen steuerliche Probleme – digitale Tools oder Steuerberater helfen enorm.

  4. Unterschätzte laufende Kosten
    → Eine GmbH verursacht höhere Verwaltungskosten (Jahresabschluss, IHK-Beitrag etc.) – plane finanziell langfristig.

  5. Verspätete oder fehlerhafte Steueranmeldungen
    → Halte alle Fristen ein und informiere dich regelmäßig über steuerrechtliche Änderungen.

🧠 Fazit – Die GmbH als solide Grundlage für dein Unternehmen

Die GmbH ist ein leistungsfähiges Unternehmensmodell für alle, die mit Struktur, Sicherheit und Wachstumsperspektive gründen wollen. Sie bietet:

  • Haftungsbeschränkung

  • Gutes Image im Geschäftsverkehr

  • Flexibilität bei Gesellschaftern und Geschäftsführung

  • Klare Regelungen für Kapital, Steuern und Organisation

Doch der Weg zur GmbH ist kein Selbstläufer. Wer sich gut vorbereitet, Fehler vermeidet und rechtliche Rahmenbedingungen einhält, schafft eine starke und tragfähige Basis für unternehmerischen Erfolg.

Kurz gesagt: Die GmbH ist ideal für Gründer, die langfristig professionell agieren und wachsen wollen.

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