2. Januar 2024

Informationen auf einer Ausgangsrechnung

Welche Informationen muss eine Ausgangsrechnung enthalten? Hier erfährst du alle Angaben, häufige Fehler & wie du Rechnungen digital erstellst.
Informationen auf einer Ausgangsrechnung

Einleitung – Warum korrekte Ausgangsrechnungen essenziell für dein Business sind

Für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler ist die Ausstellung von Rechnungen ein täglicher Vorgang – doch oft wird dabei unterschätzt, wie wichtig korrekte Angaben auf einer Ausgangsrechnung sind.

Denn: Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen können nicht nur zu Zahlungsausfällen führen, sondern auch Probleme mit dem Finanzamt verursachen – von fehlenden Vorsteuerabzügen bis zu empfindlichen Strafen.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Welche Pflichtangaben auf eine Ausgangsrechnung gehören

  • Welche Inhalte für verschiedene Unternehmensformen gelten

  • Wie du steuerrechtliche Vorgaben einhältst

  • Und welche digitalen Tools dich beim Rechnungsprozess unterstützen

Eine saubere, vollständige und rechtskonforme Ausgangsrechnung ist der erste Schritt zu professionellem und nachhaltigem Unternehmertum.

Ausgangsrechnung

Was ist eine Ausgangsrechnung? – Definition und rechtliche Grundlagen

Der Unterschied zwischen Ausgangs- und Eingangsrechnung

Der Begriff Ausgangsrechnung bezeichnet eine Rechnung, die du als Unternehmer an deine Kunden stellst. Sie dokumentiert die erbrachte Leistung oder Lieferung – und stellt die Grundlage für den Zahlungsvorgang dar.

  • Ausgangsrechnung: du schreibst sie (Kunden zahlen dir Geld)

  • Eingangsrechnung: du erhältst sie (du zahlst anderen Geld)

Die Ausgangsrechnung ist nicht nur eine Zahlungsaufforderung – sondern auch ein wichtiger Bestandteil deiner Buchhaltung und steuerlichen Nachweispflicht.

Gesetzliche Anforderungen laut UStG (§ 14 UStG)

Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, welche Inhalte eine Ausgangsrechnung enthalten muss, damit:

  • der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist

  • du selbst bei einer Betriebsprüfung abgesichert bist

  • und die Rechnung als ordnungsgemäßes Beweisdokument gilt

Pflichtangaben sind:

  1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers

  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers

  3. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  4. Ausstellungsdatum

  5. Fortlaufende Rechnungsnummer

  6. Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Dienstleistung

  7. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung

  8. Entgelt für die Leistung (Nettobetrag)

  9. Angewendeter Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %)

  10. Steuerbetrag (Mehrwertsteuer)

  11. Hinweis auf Steuerbefreiung (falls zutreffend)

Nur wenn alle Punkte korrekt aufgeführt sind, wird die Ausgangsrechnung vom Finanzamt anerkannt.

Wann brauchst du eine Ausgangsrechnung?

Du musst eine Ausgangsrechnung stellen, wenn:

  • du eine Leistung oder Lieferung an ein anderes Unternehmen oder eine juristische Person erbringst

  • du auf Wunsch deines Kunden eine Rechnung erstellen musst

  • du Umsatzsteuerpflichtig bist (also kein Kleinunternehmer gemäß §19 UStG)

Auch Kleinunternehmer stellen Rechnungen – jedoch ohne Ausweis der Umsatzsteuer und mit entsprechendem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.

Pflichtangaben auf einer Ausgangsrechnung im Detail

Eine korrekte Ausgangsrechnung enthält nicht nur den Preis – sondern zahlreiche Informationen, die für die steuerliche Anerkennung notwendig sind. Hier schauen wir uns jede gesetzlich geforderte Angabe im Detail an und erklären, worauf du achten musst.

Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger

Beide Parteien müssen vollständig benannt sein:

  • Dein Firmenname (inkl. Rechtsform, z. B. „Mustermann e.K.“)

  • Adresse des Firmensitzes

  • Name und Adresse des Kunden (bei Unternehmen auch mit Zusatz wie „z. Hd.“ oder „Einkaufsabteilung“)

Tipp: Vermeide Abkürzungen, Fantasienamen ohne Eintragung oder unvollständige Anschriften.

Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID

Du musst entweder deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-ID angeben:

  • Steuernummer (bei rein nationalem Geschäft)

  • USt-ID (besonders wichtig bei EU-Transaktionen)

Achte auf Konsistenz mit den Daten, die dem Finanzamt vorliegen.

Rechnungsnummer – fortlaufend und eindeutig

Die Rechnungsnummer muss:

  • eindeutig und chronologisch nachvollziehbar sein

  • aus Buchstaben und Zahlen bestehen (z. B. 2025-001, 2025-002)

  • keine Lücken enthalten

Vermeide doppelte Nummern oder unstrukturierte Vergaben – das kann zu Problemen bei einer Betriebsprüfung führen.

Ausstellungsdatum & Leistungszeitpunkt

Das Ausstellungsdatum ist der Tag, an dem du die Rechnung schreibst.

Der Leistungszeitpunkt (Liefer- oder Leistungsdatum) ist häufig identisch, muss aber separat angegeben werden – besonders, wenn er von der Rechnungsstellung abweicht.

Beispiel: Du hast eine Dienstleistung am 28. April erbracht, aber die Rechnung am 2. Mai erstellt.

Leistungsbeschreibung – konkret und nachvollziehbar

Hier musst du präzise sein:

  • Welche Produkte oder Dienstleistungen wurden geliefert?

  • Welche Mengen?

  • In welchem Zeitraum (z. B. „Leistungszeitraum: 01.04.–30.04.2025“)?

Statt „Beratungsleistung“ lieber: „Strategieberatung für Online-Marketing (6 Stunden à 90 € netto)“

Hinweis bei Steuerbefreiung oder Kleinunternehmerregelung

Wenn du z. B. nach §19 UStG als Kleinunternehmer tätig bist, gehört folgender Hinweis auf die Rechnung:

„Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“

Auch andere Befreiungen (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen) müssen klar begründet werden.

Häufige Fehler bei Ausgangsrechnungen – und wie du sie vermeidest

Auch erfahrene Unternehmer machen gelegentlich Fehler bei der Rechnungsstellung – doch diese können teure Folgen haben. Von steuerlichen Nachteilen bis hin zu Rückfragen des Finanzamts: Eine fehlerhafte Ausgangsrechnung kann deine Liquidität gefährden und deine Glaubwürdigkeit untergraben.

Typische Fehlerquellen im Überblick

  • Fehlende Pflichtangaben (z. B. keine Steuernummer, kein Leistungsdatum)

  • Falscher oder fehlender Umsatzsteuersatz

  • Doppelte oder lückenhafte Rechnungsnummern

  • Unklare Leistungsbeschreibung

  • Falsche Adressangaben beim Empfänger

  • Nicht belegbare Beträge (z. B. Rundungen ohne Logik)

Tipp: Nutze eine Checkliste oder Rechnungssoftware mit integrierter Pflichtfeldprüfung.

Kleinbetragsrechnung – was gilt bei kleinen Summen?

Für Rechnungen unter 250 € (inkl. USt) gelten vereinfachte Regeln. Sie müssen folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Ausstellers

  • Ausstellungsdatum

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände / Dienstleistungen

  • Bruttobetrag

  • Umsatzsteuersatz oder Hinweis auf Steuerfreiheit

Kleinbetragsrechnungen eignen sich für:

  • Gastronomie

  • Einzelhandel

  • Dienstleistungen mit Barzahlung

Achtung: Diese Vereinfachung gilt nicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder bestimmten steuerfreien Umsätzen.

Stornorechnung & Gutschrift – korrekt rückabwickeln

Wenn du eine Ausgangsrechnung korrigieren oder stornieren musst, solltest du keine „negative Rechnung“ schreiben – sondern eine separate Stornorechnung mit eigenem Vermerk:

Beispiel: „Stornierung der Rechnung Nr. 2025-017 vom 02.05.2025 wegen falscher Leistungsbeschreibung.“

Bei Gutschriften, also wenn der Kunde dir Geld zahlt (z. B. Rückvergütung), muss ebenfalls eine rechtskonforme Abrechnung mit allen Pflichtangaben erfolgen – inklusive Steuersatz und Leistungsbeschreibung.

Digitale Tools zur Erstellung deiner Ausgangsrechnung

In der modernen Buchhaltung greifen viele Unternehmer auf digitale Rechnungsprogramme zurück, die Pflichtfelder automatisieren, Rechnungen speichern und steuerlich sauber dokumentieren.

Vorteile von Rechnungssoftware

  • Automatische Nummerierung & Pflichtangaben

  • Vorlagen für unterschiedliche Kundengruppen

  • Integration mit Buchhaltung & Steuerberatern

  • Export als PDF, CSV oder DATEV

  • Überblick über offene Posten & Zahlungseingänge

Beliebte Tools für kleine Unternehmen

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🧠 Fazit – Mit einer sauberen Ausgangsrechnung professionell auftreten und rechtlich abgesichert sein

Die Ausgangsrechnung ist mehr als nur ein Dokument zur Zahlungsaufforderung – sie ist ein zentrales Element deines professionellen Außenauftritts, deiner steuerlichen Ordnung und deiner Buchhaltung.

Wer regelmäßig korrekte und vollständige Rechnungen erstellt, profitiert von:

  • einem besseren Cashflow

  • weniger Rückfragen von Kunden und Finanzamt

  • und höherer Rechtssicherheit

Gleichzeitig zeigt eine strukturierte Rechnung, dass du als Unternehmer zuverlässig und kompetent arbeitest – ein nicht zu unterschätzender Faktor für Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlung.

§ Haftungsausschluss für die bereitgestellten Informationen

Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Es handelt sich um allgemeine Aussagen, die auf umfangreicher Recherche und unserem Wissen basieren.

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